Ausgabe 02 | 08. August 2023
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Politik und BLZK ziehen an einem Strang:
Antragspaket zur Stärkung medizinischer Assistenzberufe

Ziel ist es, mehr (zahn-)medizinisches Fachpersonal zu gewinnen und dieses auch länger im Beruf zu halten. Dazu sollen beispielsweise Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert, das betriebliche Gesundheitsmanagement ausgebaut und attraktive Teilzeit- und Arbeitszeitmodelle geschaffen werden.

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Nach der Prüfung ist vor der Fortbildung

Herzlichen Glückwunsch zu diesem ersten wichtigen Step in Ihrem Berufsleben! Jetzt eröffnen sich weitere Möglichkeiten für Ihre Zukunft. Es bieten sich zwei Optionen an: die Anpassungsfortbildung und die Aufstiegsfortbildung. Hier erfahren Sie auch, wie es dafür Geld vom Staat gibt.

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Werde ich zur Aufstiegsfortbildung zugelassen, wenn ich den Berufsabschluss ZFA in einem anderen Bundesland erlangt habe?

Ja. Der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Der erfolgreiche Abschluss zur/zum ZFA gilt bundesweit.
Diese und weitere FAQ finden Sie auf der BLZK-Website.

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ZFA-Prüfungen? Die blzk.de hilft weiter

Prüfungstermine, Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung, Übersicht der Prüfungsthemen – alles mit einem Klick erreichbar. Auch falls es mit der Prüfung nicht geklappt hat, können Sie hier nachlesen, was zu tun ist.

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64. Bayerischer Zahnärztetag: Jetzt anmelden!

Unter dem Leitthema „Der kleine (große) Unterschied – Patientenindividuelle Planung und Therapie“ erwarten
Sie am Freitag, 20. Oktober, folgende Vorträge:
 • Weniger BEMA – mehr GOZ
 • Tour de Parodontologie
 • Andere Länder – andere Sitten
 • Gender Marketing
 • Update Notfallmanagement

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Der neue Flyer zum Auslegen in der Praxis

Wussten Sie schon? Von der BLZK gibt es jetzt einen Flyer zum ZFA-Praktikum in der Zahnarztpraxis. Gerne weitersagen!

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ZFAplus – für Azubis, ZFA, ZMP, ZMF, DH, ZMV

Vier Seiten im BZBplus zum Heraustrennen. Die Themen sind: 

  • Unser Respekt für Ihre Leistung
  • Spielräume kennen und nutzen
  • Nach der Prüfung ist vor der Fortbildung
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Dann senden Sie an newsletter@blzk.de eine Mail mit Ihren Anregungen und Hinweisen. Wir sind immer offen für Themenvorschläge und freuen uns über Ihre Nachricht.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Flößergasse 1
D-81369 München
Telefon: 089 230211-0
Telefax: 089 230211-128
E-Mail: blzk@blzk.de

Vertretungsberechtigter:
Die BLZK wird gerichtlich und außergerichtlich durch Präsident Dr. Dr. Frank Wohl, bei dessen Verhinderung durch Vizepräsidentin Dr. Barbara Mattner vertreten.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de

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