Ausgabe 01 | 28. März 2023 Sollte diese E-Mail nicht korrekt angezeigt werden, klicken Sie auf Webansicht |
|
Abschlussprüfung ab 2024 in zwei Teilen
|
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr absolviert werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Die beiden Teile werden im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung unterschiedlich stark gewichtet. Wie, zeigt Ihnen die Tabelle im Artikel. Dort erfahren Sie auch, wann die Prüfung bestanden ist und was bei Nichtbestehen zu tun ist.
|
|
|
|
|
Weiterbildungsstipendium: Neuer Höchstsatz
|
Der Förderhöchstbetrag für ein Weiterbildungsstipendium stieg zum 1. Januar 2023 von 8.100 Euro auf 8.700 Euro. Er gilt für alle neuen Teilnehmenden, die ab dem 1. Januar 2023 neu aufgenommen wurden, und auch für diejenigen, die sich bereits im Programm befinden.
|
|
|
|
|
ZFA-Ausbildungsnachweis mit Ausbildungsbeginn 1. August 2022 oder später
|
Der vollständige Nachweis besteht aus dem unterschriebenen betrieblichen Ausbildungsplan, den Wochenberichten und den individuellen Berichten. Ausführliche Informationen mit Downloads finden Sie auf der BLZK-Website.
|
|
|
|
|
Ersatz von Zeugnissen und Urkunden
|
Sind sie nicht mehr auffindbar, kann Ersatz ausgestellt werden. Aber Achtung: BLZK und ZBV müssen die Unterlagen nur für die Dauer von 10 Jahren aufbewahren.
|
|
|
|
|
ZFAplus – für Azubis, ZFA, ZMP, ZMF, DH, ZMV
|
Vier Seiten im BZBplus zum Heraustrennen. Die Themen sind:
- Den Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubern
- Was ist neu bei der Abschlussprüfung?
- ZFA – dringend gesucht
- Was tun, wenn das Zeugnis weg ist?
|
|
|
|